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   BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21   

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BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21 (https://dejure.org/2022,44377)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.2022 - 2 A 17.21 (https://dejure.org/2022,44377)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 (https://dejure.org/2022,44377)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im behördlichen Disziplinarverfahren; Verpflichtung zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten; Unterlassung von Äußerungen mit einer sexuellen Konnotation durch Beamte im Dienst und im Dienstgebäude

  • rewis.io
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 3 Abs. 4 AGG, § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG, § 9, § 17 Abs. 1 Satz 1, § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 34 Abs. 2, § 52 Abs. 1, § 56 Satz 1 BDG
    Disziplinarrecht: Verstoß gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten durch wiederholte Äußerungen eines Vorgesetzten mit sexueller Konnotation innerhalb des Dienstes | Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im behördlichen Disziplinarverfahren; ...

  • doev.de PDF

    Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im behördlichen Disziplinarverfahren; Verpflichtung zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im behördlichen Disziplinarverfahren nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BDG begründet keinen Verfahrensmangel. Sofern die Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen in Zweifel stehen, bildet eine nur auf ...

  • rechtsportal.de

    Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im behördlichen Disziplinarverfahren; Verpflichtung zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten; Unterlassung von Äußerungen mit einer sexuellen Konnotation durch Beamte im Dienst und im Dienstgebäude

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beamter wegen sexistischer Äußerungen degradiert

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 3 Abs. 4 AGG, § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG, § 9, § 17 Abs. 1 Satz 1, § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 34 Abs. 2, § 52 Abs. 1, § 56 Satz 1 BDG
    Disziplinarrecht: Verstoß gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten durch wiederholte Äußerungen eines Vorgesetzten mit sexueller Konnotation innerhalb des Dienstes | Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im behördlichen Disziplinarverfahren; ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 760
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09

    Disziplinarrechtliche Zurückstufung in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsstufe

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21
    Nach § 3 BDG i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - juris Rn. 19; Urteil vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 - juris Rn. 119) hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wenn von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet wird.

    Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen vorgeworfen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 - juris Rn. 146 f. und Beschluss vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8 Rn. 16 f., jeweils m. w. N.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 23. November 2006 - 1 D 1.06 - juris Rn. 14).

    a) Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit vernommener Zeugen sowie der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen unter Berücksichtigung der von den Prozessbeteiligten hierzu erhobenen Einwände ist grundsätzlich Sache des Gerichts und ureigene (originäre) tatrichterliche Aufgabe (BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 - juris Rn. 158; Beschluss vom 17. Juli 2019 - 2 B 13.19 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 398 Rn. 7).

    b) Der Beklagte hat das Dienstvergehen innerdienstlich begangen, weil sein pflichtwidriges Verhalten in sein Amt und in die damit verbundenen dienstlichen Pflichten eingebunden gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 - juris Rn. 194 und vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 19).

  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21
    Der Dienstvorgesetzte darf, wenn die Voraussetzungen zur Einleitung vorliegen, nicht abwarten und weiteres Belastungsmaterial sammeln (BVerwG, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 21).

    b) Der Beklagte hat das Dienstvergehen innerdienstlich begangen, weil sein pflichtwidriges Verhalten in sein Amt und in die damit verbundenen dienstlichen Pflichten eingebunden gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 - juris Rn. 194 und vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 19).

    Wenn sich der Beamte eine frühzeitige Disziplinarmaßnahme nicht hat zur Mahnung dienen lassen, ist eine stufenweise Steigerung der Disziplinarmaßnahme geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 31).

  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21

    Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21
    Die im Hinblick auf laufende Stellenbesetzungsverfahren im Februar sowie April 2021 gestellten Anträge des Beklagten auf Erlass einstweiliger Anordnungen lehnte der Senat mit Beschlüssen vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 - (Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 109), - 2 VR 2.21 - (NVwZ 2021, 1857) und - 2 VR 4.21 - (juris) ab.

    Der Senat hat bereits anlässlich des vom Beklagten angestrengten und auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteten gerichtlichen Eilverfahrens (Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 109 Rn. 28) ausgeführt, dass die Verfahrensdauer von zum damaligen Zeitpunkt 23 Monaten sich als noch angemessen erweist.

    Denn der Dienstherr setzte sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten, wenn er einen Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarischen Vorwurfs beförderte und damit die Eignung des Betreffenden für eine höherwertige Verwendung bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, dass Anlass besteht, die Amtsführung oder das persönliche Verhalten des Betreffenden in seinem bisherigen Status zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 109 Rn. 16).

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 16 ff., vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 71 m. w. N. und vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 46).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteile vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 72 f. m. w. N. und vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 47).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21
    Denn abgesehen davon, dass der Dienstherr von jedem Beamten eine straffreie außerdienstliche Lebensführung erwarten darf (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 41; OVG Münster, Urteil vom 14. April 2021 - 3d A 4517/19.O - juris Rn. 72), sind auch eine langjährige pflichtgemäße Dienstausübung und überdurchschnittliche Leistungen für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, gravierende Pflichtenverstöße in einem mildernden Licht erscheinen zu lassen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 43; Beschlüsse vom 17. Juli 2013 - 2 B 27.12 - juris Rn. 11 und vom 28. August 2018 - 2 B 4.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 59 Rn. 49).

    Denn erst eine unangemessen lange Verfahrensdauer kann - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd Berücksichtigung finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 54).

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 16 ff., vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 71 m. w. N. und vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 46).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteile vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 72 f. m. w. N. und vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 47).

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 4.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Ausbildung; Ausland; Beeinträchtigung der

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21
    Denn abgesehen davon, dass der Dienstherr von jedem Beamten eine straffreie außerdienstliche Lebensführung erwarten darf (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 41; OVG Münster, Urteil vom 14. April 2021 - 3d A 4517/19.O - juris Rn. 72), sind auch eine langjährige pflichtgemäße Dienstausübung und überdurchschnittliche Leistungen für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, gravierende Pflichtenverstöße in einem mildernden Licht erscheinen zu lassen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 43; Beschlüsse vom 17. Juli 2013 - 2 B 27.12 - juris Rn. 11 und vom 28. August 2018 - 2 B 4.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 59 Rn. 49).

    Dass der Beamte sich mit vollem persönlichen Einsatz seinem Beruf zu widmen hat, ist eine seiner Hauptpflichten (§ 61 Abs. 1 Satz 1 BBG, § 34 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG), und kann folglich kein besonderer, eine Maßnahmemilderung rechtfertigender Gesichtspunkt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2018 - 2 B 4.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 59 Rn. 49).

  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21
    Hier ist eine lückenlose Ermittlung und anschließende Gesamtwürdigung der Indizien sowie aller anderen Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, von besonderer Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2022 - 2 WD 14.21 - juris Rn. 20 und vom 24. Januar 2019 - 2 WD 16.18 - juris Rn. 15).

    Mit anderen Worten bedarf es einer besonders sorgfältigen Würdigung der Aussage des Belastungszeugen, insbesondere einer genauen Inhaltsanalyse, einer Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, einer Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie einer Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2022 - 2 WD 14.21 - juris Rn. 20; BGH, Beschluss vom 12. August 2021 - 1 StR 162/21 - juris Rn. 6 m. w. N.).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21
    Grundsätzlich ist es daher nicht zu beanstanden, wenn im behördlichen Disziplinarverfahren von der Vernehmung eines Zeugen abgesehen wird, denn eine Rangordnung der zulässigen Beweismittel gibt es nach ständiger Rechtsprechung nicht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16).

    Dieser Fehler berührt indes nicht die Handhabung des behördlichen Verfahrens im Sinne von § 55 BDG, er betrifft vielmehr die Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 19).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21
    Die Verpflichtung zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten ist amtsbezogen, wird also durch die Anforderungen des dem Beamten verliehenen Statusamts geprägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 16 ff. zur Parallelvorschrift in § 34 Satz 3 BeamtStG).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - 3d A 4517/19

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Vollzugsbeamten wegen Straftaten im

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06

    Verfassungsmäßigkeit einer Missbilligung aufgrund von Äußerungen eines Beamten in

  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der

  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 AV 4.09

    Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 S. 1 BDG;

  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im

  • BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06

    Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter

  • BVerwG, 11.02.2000 - 1 DB 20.99

    Formelles Beamtendisziplinarrecht - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2021 - 10 L 4/19

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund von

  • BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 90.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei mehrjähriger wiederholter sexueller

  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG

  • BVerwG, 10.12.1991 - 1 D 26.91

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Verselbstständigung mehrerer Pflichtverletzungen

  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87

    Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den

  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 162/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

  • VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217

    Beleidigung (als Auffangtatbestand einer Straftat gegen die sexuelle

  • BVerwG, 17.07.2019 - 2 B 13.19

    Rechtmäßige Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten; Berücksichtigung eines

  • BVerwG, 24.01.2019 - 2 WD 16.18

    Herabsetzung eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den Dienstgrad eines

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04

    Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen;

  • BVerwG, 16.02.2010 - 2 B 62.09

    Verfahrensrügen: Dauer des Disziplinarverfahrens; Verletzung von Art. 6 Abs. 1

  • BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11

    Zur Bedeutung einer unangemessen langen Dauer des Disziplinarverfahrens

  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter;

  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 4.15

    Verfahrensmangel; Berufungsinstanz; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvL 8/88

    Zu den Auswirkungen des personalvertretungsrechtlichen Gruppenprinzips auf die

  • BVerwG, 11.03.2021 - 2 B 76.20

    Dienstherr als Kläger im Disziplinarklageverfahren

  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 2.21

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens im Geschäftsbereich des

  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 4.21

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem

  • BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 7.23

    Bundesrepublik Deutschland ./. K. - Zurückstufung

    Anderen Beschäftigten gegenüber haben sich Beamte korrekt und kollegial zu verhalten, sie müssen den Betriebsfrieden wahren (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 - juris Rn. 91 m. w. N. und vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - Buchholz 232.0 § 61 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 99).

    Unsachliche Äußerungen, die in einem dienstlichen Kontext deplatziert und geeignet sind, das kollegiale Dienstverhältnis der Beschäftigten zu beeinträchtigen, hat der Beamte zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - Buchholz 232.0 § 61 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 99).

    Beschäftigte müssen im Dienst und im Dienstgebäude vor Bemerkungen mit sexuellem Inhalt und vor Zudringlichkeiten anderer Bediensteter sicher sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 1997 - 1 D 90.95 - BVerwGE 113, 151 und vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - Buchholz 232.0 § 61 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 100).

    Die Annahme eines Verstoßes gegen die Pflicht aus § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG setzt die Einordnung als sexuelle Belästigung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aber nicht voraus (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2007 - 1 D 12.05 - BVerwGE 128, 125 Rn. 17 m. w. N. und vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - Buchholz 232.0 § 61 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 100 m. w. N.).

    Sexuelle Belästigungen durch Vorgesetzte unter Ausnutzung ihrer überlegenen beruflichen Stellung sind regelmäßig ein schweres Dienstvergehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - Buchholz 232.0 § 61 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 101 m. w. N.; Beschluss vom 16. Juli 2009 - 2 AV 4.09 - juris Rn. 25 m. w. N.).

    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 46, vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - Buchholz 232.0 § 61 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 104, vom 2. März 2023 - 2 A 19.21 - juris Rn. 42 und vom 13. Juli 2023 - 2 C 7.22 - juris Rn. 39).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 47, vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - Buchholz 232.0 § 61 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 105, vom 2. März 2023 - 2 A 19.21 - juris Rn. 43 und vom 13. Juli 2023 - 2 C 7.22 - juris Rn. 40).

    Den Beklagten entlasten ebenso wenig seine Straffreiheit und seine sich im Bereich der Normalleistung bewegendenden dienstlichen Leistungen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - Buchholz 232.0 § 61 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 111 m. w. N.), wenngleich er für sein dienstliches Engagement anlässlich eines besonderen Einsatzes im August 2023 ein Belobigungsschreiben des Präsidenten des BND erhalten hat.

  • BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    Der Dienstvorgesetzte darf, wenn die Voraussetzungen zur Einleitung vorliegen, nicht abwarten und weiteres Belastungsmaterial sammeln (BVerwG, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17, BVerwGE 163, 356 Rn. 21; Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21, juris Rn. 24).

    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht nicht aus (BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21, juris Rn. 39).

  • OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20

    Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber

    Zudem ermöglicht nur eine derart bestimmte Klageschrift dem beklagten Beamten eine sachgerechte Verteidigung gegen die disziplinarischen Vorwürfe (vgl. zu § 52 Abs. 1 Satz 2 BDG: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3/05 - Juris, Rn. 27 f.; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 2 B 59/11 - Juris, Rn. 5; Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17/21 - Juris, Rn. 51; vgl. auch Beschluss vom 13. März 2006 - 1 D 3/06 - Juris, Rn. 13, zu § 65 BDO).

    Von Zeugen hat es sich in der mündlichen Verhandlung selbst einen unmittelbaren persönlichen Eindruck zu verschaffen; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Glaubwürdigkeit des Zeugen oder die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen zu beurteilen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 2 B 61/07 - Juris, Rn. 7; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69/10 - Juris, Rn. 11 ff., zum hessischen DiszG; Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17/21 - Juris, Rn. 45).

    Die Annahme eines Verstoßes gegen § 34 Satz 3 BeamtStG a. F. (§ 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG n. F.) setzt die Einordnung als sexuelle Belästigung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aber nicht voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17/21 - Juris, Rn. 99 f., m. w. Nw.).

    Es ist eine der Hauptpflichten des Beamten, sich mit vollem persönlichen Einsatz seinem Beruf zu widmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2018 - 2 B 4/18 - Juris, Rn. 48; Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17/21 - Juris, Rn. 111; jew. m. w. Nw.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 10 M 18/23

    Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten im Disziplinarverfahren; Verstoß

    Soweit der Antragsteller sich damit auf seinen - unbestritten - besonderen persönlichen Einsatz während der Pandemie berufen will, ist zu berücksichtigen, dass dieser Einsatz im Rahmen der Dienstausübung erfolgt ist und auch die überobligatorische Erfüllung dienstlicher Aufgaben in aller Regel nicht dazu führen kann, eine besonders schwerwiegende dienstliche Pflichtverletzung unbeachtlich zu machen und grundlegendes Fehlverhalten aufzuwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 -, juris, Rn. 111; BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 -, juris, Rn. 13; OVG Nordrhein- Westfalen, juris, Urteil vom 23. September 2020 - 3d A 3226/19.BDG -, juris, Rn. 110; juris, VG Greifswald, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 10 A 178/18 HGW -, juris, Rn. 59).

    Davon ausgehend setzt insbesondere im - hier betroffenen - innerdienstlichen Bereich ein Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht kein strafbares Verhalten des Beamten voraus (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 -, juris, Rn. 99 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Juli 2021 - 10 L 4/19 -, juris, Rn. 62 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 14 LA 1/22 -, juris, Rn. 8; OVG Niedersachsen, Urteil vom 8. Mai 2019 - 3d A 288/17.O -, juris, Rn. 101 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 80 D 1.22

    Disziplinarmaßnahme für ein innerdienstliches Dienstvergehen eines Polizeibeamten

    Unsachliche Äußerungen, die in einem dienstlichen Kontext deplatziert und geeignet sind, das Ansehen der Polizei oder das kollegiale Dienstverhältnis der Beschäftigten des Polizeivollzugs zu beeinträchtigen, hat der Beamte zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - juris Rn. 99).

    Die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten fordert, wie ausgeführt, unsachliche Äußerungen - auch in Bild und Schrift -, die in einem dienstlichen Kontext deplatziert und geeignet sind, das Ansehen der Polizei oder das kollegiale Dienstverhältnis der Beschäftigten des Polizeivollzugs zu beeinträchtigen, zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - juris Rn. 99).

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass es im Disziplinarrecht nicht allein um die Feststellung und Maßregelung einzelner Verfehlungen geht, sondern vor allem um die dienstliche Bewertung des Gesamtverhaltens des Beamten, das im Dienstvergehen als der Summe der festgestellten Pflichtverletzungen seinen Ausdruck findet (BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - juris Rn. 94).

  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 7.22

    Ausführungen zur Begründetheit in einer als unzulässig verworfenen Berufung

    Hierin liegt kein besonderer Umstand, der im Einzelfall mildernd zu berücksichtigen wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 43, vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 41 und vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - Rn. 111).
  • VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21
    Jedenfalls würde auch dann, wenn der Ausschluss zu Unrecht erfolgt wäre, kein wesentlicher Mangel im oben dargestellten Sinne vorliegen, da das Gericht - wie oben bereits erwähnt - die maßgeblichen Zeugenvernehmungen in Anwesenheit des Beklagten wiederholt hat und ein möglicher Mangel im behördlichen Ermittlungsverfahren durch die gerichtliche Beweiserhebung "geheilt" wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - juris Rn. 46).

    Anderen Beschäftigten gegenüber haben sich Beamte korrekt und kollegial zu verhalten, sie müssen den Betriebsfrieden wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17/21 - juris Rn. 99 m.w.N.).

    Eine langjährige pflichtgemäße Dienstausübung und überdurchschnittliche Leistungen sind für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, gravierende Pflichtenverstöße in einem mildernden Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17/21 - juris Rn. 111 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.03.2023 - 2 A 19.21

    Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (§ 67 Abs. 1 BBG ) beim

    aa) Im Hinblick auf mögliche entlastende Gesichtspunkte ist dem Umstand, dass der Beklagte weder straf- noch disziplinarrechtlich vorbelastet ist und seine dienstlichen Leistungen zuletzt mit "entspricht den Anforderungen in jeder Hinsicht, wobei diese gelegentlich übertroffen werden" bewertet wurden, keine ausschlaggebende Bedeutung beizumessen; eine straffreie außerdienstliche Lebensführung und ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten darf der Dienstherr von jedem Beamten erwarten (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 43, vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 41 und vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - Buchholz 232.0 § 61 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 111).
  • VG Düsseldorf, 04.03.2024 - 35 K 5731/22
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 -, juris Rn. 94, OVG NRW, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 31 A 2161/22.O -, juris Rn. 53.
  • VG Göttingen, 11.10.2023 - 5 A 2/18

    Niedersächsisches Disziplinarrecht; Professor; sexuellle Belästigung;

    Mit anderen Worten bedarf es einer besonders sorgfältigen Würdigung der Aussage des Belastungszeugen, insbesondere einer genauen Inhaltsanalyse, einer Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, einer Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie einer Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (vgl. vorstehend BVerwG, Urt. v. 28.09.2022 - 2 A 17.21 -, juris Rn. 55 m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt zu den Anforderungen an ein achtungs- und vertrauenswürdiges Verhalten des gleichlautenden § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG in seinem Urteil vom 28.09.2022 (- 2 A 17/21 -, juris Rn. 99-101) Folgendes aus:.

  • OVG Sachsen, 09.06.2023 - 12 A 822/20

    Disziplinarklage; Aberkennung Ruhegehalt; Verweigerung ärztliche Untersuchung;

  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 3.22

    Dienstunfallschutz bei Verletzung eines Beamten durch einen körperlichen Angriff

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2023 - 31 A 1054/22

    Begehung eines schweren Dienstvergehens eines Beamten wegen Verstoßes gegen das

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2023 - DL 16 S 21/22

    Anwendung des Landesdisziplinarrechts gegen Bundesbeamte; Abordnung

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